des POL - Vereins zur Förderung von prozessorientiertem Leben e.V.
Wir verbinden "Hilfe zur Selbsthilfe und Hilfe für andere" mit
Pädagogisch-therapeutischer Beratung/Counseling in Weiterbildung, Beratung und Selbsthilfe
Die Schlichtungsstelle ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung unter Beachtung der Ethik- Richtlinien unseres Vereins. Sie stellt ein kostenloses Angebot des Vereins zur Förderung guter Zusammenarbeit sowohl zwischen Teilnehmenden und Seminarleitenden als auch zwischen Klientinnen/Klienten und Vereinsmitgliedern dar.
Der Kontakt zu den Schlichtern kann von dem/der Beschwerdeführer/in schriftlich (auch als E-Mail) oder telefonisch aufgenommen werden, wobei dabei die Situation geschildert und das damit verbundene Anliegen formuliert wird.
Eine Klärung bzw. Schlichtung kann durch ein telefonisches oder ein persönliches Gespräch zwischen den Schlichtern und den beteiligten Konfliktparteien herbeigeführt werden. Ort und Zeit für ein persönliches Gespräch werden individuell vereinbart.
Die Schlichtung hat zum Ziel, in einem beratenden und vermittelnden Prozess, eine für beide Konfliktparteien zufrieden stellende Lösung zu finden.
Die Schlichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt und verbleiben bei den Schlichtern. Ein generalisierter/ anonymi-sierter Bericht (Anzahl der Fälle, Themen) wird jährlich der Mitgliederversammlung vorgelegt.
Die Schlichtungsstelle unseres POL-Vereins wird bis auf weiteres vom Vorstand unseres Vereins wahrgenommen (Adressen siehe Impressum auf www.pol-verein.de). Mitglieder des Vorstands nehmen die Aufgabe der SchlichterIn selbst wahr oder sie vermitteln ein geeignetes Vereinsmitglied für diese Aufgabe.
Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle wurde von der Mitgliederversammlung von POL e. V. am 9. April 2016 beschlossen.